BTM-Tresor

Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungs-mittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.

Nach den derzeitigen sicherungstechnischen Erkenntnissen ist eine ausreichende Sicherung gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich nur gewährleistet, wenn die dafür vorgesehenen Behältnisse oder Räumlichkeiten mindestens den unter Ziffer 1 oder 2 genannten mechanischen Anforderungen genügen.

„Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern.“

Zu unserem Sortiment gehören entsprechende nach EN 1143-1 geprüfte Betäubungsmittel-Tresore. Sie gewährleisten die Lagerung von Betäubungsmitteln in Krankenhausstationen, Apotheken, Arztpraxen, Pflege- und Altenheimen, Arzneimittelhandel, Pharmaunternehmen.

§ Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen (Stand: 1.1.2007)

§ Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (Stand: 1.1.2007)

Herausgeber der Richtlinien ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
bundesopiumstelle

Nachfolgend erhalten Sie einen detaillierten Überblick zu unseren BTM-Tresoren.

Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1– definierter typgeprüfter Einbruchschutz, Korpus und Tür mehrwandig, versicherbar gewerblich bis 20.000 EUR und privat bis 65.000 EUR

Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1– definierter typgeprüfter Einbruchschutz, Korpus und Tür mehrwandig, versicherbar gewerblich bis 20.000 EUR und privat bis 65.000 EUR

Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 und VdS 2450– definierter typgeprüfter Einbruchschutz, Korpus und Tür mehrwandig, versicherbar gewerblich bis 20.000 EUR und privat bis 65.000 EUR

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